Aus gesundheitlichen Gründen können keine Termine vergeben werden.
Logopädie darf ausschließlich auf ärztliche Verordnung (eines Facharztes) durchgeführt werden. Als Wahllogopädin ist eine direkte Verrechnung über die Krankenkasse nicht möglich. Für die Rückerstattung am Ende eines Therapieblockes muss die ärztliche Verordnung von der Krankenkasse vor Beginn der Therapie chefärztlich bewilligt werden.